Binance hat eine Verleumdungsklage gegen das Wall Street Journal vor einem Bundesgericht in New York eingereicht. Die Börse verklagte Dow Jones, nachdem ein Bericht ihre Plattform mit der Umgehung iranischer Sanktionen in Verbindung brachte. Die Einreichung erfolgt Tage nachdem ein US-Richter einen separaten Fall im Zusammenhang mit angeblichen Terrorfinanzierungsvorwürfen abgewiesen hatte.
Die Klage richtet sich gegen einen am 23. Februar veröffentlichten Artikel, der eine Untersuchung des Justizministeriums zitierte. Binance behauptet, der Bericht enthalte falsche Aussagen über seine Compliance-Kontrollen. Die Börse fordert Schadensersatz, Anwaltskosten und ein Geschworenenverfahren.
Binance reichte die Klage beim United States District Court for the Southern District of New York ein. Das Unternehmen benannte Dow Jones, den Herausgeber des Wall Street Journal, als Beklagten. Die Klage folgte auf einen Bericht, der in Frage stellte, ob iranische Organisationen Binance zur Umgehung von Sanktionen nutzten.
Der Artikel erklärte, dass das US-Justizministerium begonnen habe, die Nutzung der Börse durch den Iran zu untersuchen. Er verwies auf Bedenken von Ermittlern und Gesetzgebern hinsichtlich möglicher Sanktionsverstöße. Binance wies die Vorwürfe zurück und erklärte, die Veröffentlichung habe seinen Compliance-Rahmen falsch dargestellt.
Eine amerikanische Reporterin, Eleanor Terrett, enthüllte am 11. März Details der Einreichung. Sie berichtete, dass Binance handelte, nachdem das Medium die Februar-Geschichte veröffentlicht hatte. Die Klage markiert eine direkte rechtliche Antwort auf die Vorwürfe.
In der Klage argumentierte Binance, dass der Artikel „falsche und verleumderische" Aussagen enthielt. Das Unternehmen erklärte, dass diese Behauptungen seinem Ruf und seinen geschäftlichen Interessen geschadet hätten. Es behauptete auch, dass es vor der Veröffentlichung sachliche Korrekturen zur Verfügung gestellt habe.
Binance behauptete, dass das Wall Street Journal diese Korrekturen ignorierte und mit der Geschichte fortfuhr. Die Börse erklärte, dass sie strenge Anti-Geldwäsche- und Sanktions-Compliance-Verfahren aufrechterhält. Sie bestritt, Transaktionen für sanktionierte iranische Organisationen erleichtert zu haben.
Die Klage fordert Schadensersatz, obwohl Binance den Dollarbetrag nicht offengelegt hat. Sie fordert auch die Erstattung von Anwaltskosten und damit verbundenen Kosten. Das Unternehmen forderte ein Geschworenenverfahren zur Beilegung des Streits.
Die Einreichung folgt auf eine kürzliche rechtliche Entwicklung mit Binance in einem anderen Bundesfall. Ein US-Richter wies Vorwürfe im Zusammenhang mit einer angeblichen Terrorfinanzierungsangelegenheit ab. Diese Abweisung befreite die Börse von diesen spezifischen Vorwürfen.
Binance steht nun vor einer neuen rechtlichen Auseinandersetzung mit Schwerpunkt Verleumdung. Der Fall wird vor einem Bundesgericht in New York verhandelt. Gerichtsakten zeigen, dass die Klage am Mittwoch, dem 11. März, eingereicht wurde.
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