MEXC-Richtlinie zum Umgang mit abnormalem Handelsverhalten

#Konto- und Sicherheitseinstellungen

1. Überblick

 
Um Handelsaktivitäten zu regulieren, die Funktionsfähigkeit des Marktes aufrechtzuerhalten und Fairness zu gewährleisten, überwacht MEXC die Handelsaktivitäten, um unregelmäßiges Verhalten zu erkennen und zu behandeln. Wenn abnormales Handelsverhalten festgestellt wird, kann MEXC Verfahren zur Behandlung von abnormalem Handel einleiten und entsprechende Verwaltungsmaßnahmen gegen die beteiligten Benutzer ergreifen.
 

2. Identifizierung von abnormalem Handelsverhalten

 
Die Aktivitäten eines Benutzers gelten unter den folgenden Umständen als abnormales Handelsverhalten:
 
1) Wiederholter Eigenhandel (Kauf und Verkauf mit sich selbst) oder Transaktionen zwischen Konten unter derselben wirtschaftlichen Kontrolle, die mehrfach als Gegenparteien auftreten (Selbstabgleich). Dies umfasst unter anderem abnormales Verhalten wie identische oder verwandte Geldquellen über ein oder mehrere Konten, identische IP-Adressen oder synchronisierte Handelsmuster; Konten unter derselben tatsächlichen Kontrolle, die Wash-Trading oder abgestimmte Geschäfte nutzen, um Marktpreise zu manipulieren; oder wiederholte Gegengeschäfte zwischen Kunden innerhalb eines oder mehrerer Konten unter gemeinsamer Kontrolle.
 
2) Häufige intraday Auftragserteilungen und -stornierungen, die die Handelspreise beeinflussen oder andere Marktteilnehmer in die Irre führen können.
 
3) Mehrfache intraday Großaufträge und deren Stornierungen, die die Handelspreise beeinflussen oder andere Marktteilnehmer in die Irre führen können.
 
4) Überschreitung der Handelslimits: Die Anzahl der an einem einzigen Tag eröffneten Geschäfte für ein bestimmtes Handelsprodukt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf MEXC Futures oder Spot) überschreitet die von der Börse festgelegten intraday Handelslimits.
 
5) Algorithmisches Handeln, das durch die Art der Auftragserteilung die Sicherheit der Systeme von MEXC oder die normale Handelsordnung beeinträchtigen kann.
 
6) Handelsverhalten mit unlauterer Absicht: Wenn MEXC nach vernünftigem Ermessen feststellt, dass ein Verdacht auf Marktmanipulation und/oder Marktmissbrauch besteht oder tatsächlich vorliegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
  • Durchführung von Geschäften zu ausführbaren Preisen, die erheblich von den aktuellen Marktpreisen abweichen, um sich einen unfairen Gewinn zu sichern.
  • Beeinflussung der Marktpreise oder der Markttiefe auf andere Weise mit dem Ziel der Manipulation.
  • Ausnutzung der Preisbildungsmechanismen von MEXC oder anderer Systemschwachstellen zum unrechtmäßigen Vorteil.
  • Durchführung von abnormalem Wash-Trading, um ein falsches Bild von Marktaktivität zu erzeugen oder das Marktverhalten zum unrechtmäßigen Vorteil zu verzerren.
 
7) Koordinierte Multi-Account-Aktivität: Wenn zwei oder mehr Konten unter gemeinsamer Kontrolle oder in enger Beziehung stehen und durch Synchronisation oder Koordination ihres Handelsverhaltens Marktmanipulation oder -missbrauch darstellen können. In solchen Fällen kann MEXC die Aktivitäten auf Grundlage umfassender Beweise gemeinsam bewerten und behandeln.
 
8) Alle weiteren Umstände, die von MEXC festgelegt werden.
 

3. Umgang mit abnormalem Handelsverhalten

 
Zum Schutz der Integrität des Handels auf MEXC kann MEXC, wenn ein Benutzer sich an einem der oben aufgeführten abnormalen Handelsverhalten beteiligt, ohne vorherige Ankündigung die folgenden Maßnahmen gegen das Konto ergreifen:
1) Den Benutzer auffordern, einen Bericht über seine Handelsaktivitäten vorzulegen.
2) Den Zugriff des Benutzers auf die MEXC-Website einschränken, aussetzen oder beenden.
3) Die Eröffnung neuer Positionen einschränken, Fristen für die Schließung von Positionen setzen oder eine Liquidation erzwingen.
4) Ein- und Auszahlungen für das Konto einschränken.
5) Das Konto schließen und verbleibende Vermögenswerte konfiszieren.
6) Alle weiteren Maßnahmen ergreifen, die nach den Geschäftsregeln der Börse zulässig sind.
 

4. Haftungsausschluss

 
Benutzer, die am Handel auf MEXC teilnehmen, müssen die geltenden Gesetze, Vorschriften und Geschäftsregeln der Börse einhalten und unterliegen der Aufsicht und Überwachung durch MEXC hinsichtlich der Rechtmäßigkeit ihrer Handelsaktivitäten. Von den Benutzern wird erwartet, dass sie ihr Handelsverhalten entsprechend regulieren.
 
MEXC behält sich das Recht vor, im Falle von abnormalem Handelsverhalten alle fairen und rechtlich zulässigen Rechtsmittel zu verfolgen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Einschränkung sämtlicher Handelsaktivitäten abnormaler Handelskonten. MEXC übernimmt keine Haftung für wirtschaftliche Verluste, die sich aus mutmaßlichen Verstößen gegen diese Regeln ergeben.