PANews berichtete am 26. Januar, dass laut Nikkei Japans Finanzaufsichtsbehörde (FSA) voraussichtlich bis 2028 das Verbot von Spot-Kryptowährungs-ETFs, einschließlich Bitcoin, aufheben wird. Um dieses Ziel zu erreichen, planen die Behörden, die Durchführungsverordnung des Investment Trust Law zu ändern, um virtuelle Vermögenswerte als „spezifische Vermögenswerte" zu klassifizieren, in die Investment Trusts investieren können. Berichten zufolge entwickeln große Finanzinstitute wie SBI Holdings und Nomura Holdings bereits entsprechende Produkte. Wenn diese für die Notierung an der Tokyo Stock Exchange genehmigt werden, können Privatanleger virtuelle Vermögenswerte-ETFs über ihre Wertpapierkonten handeln, genau wie Aktien oder Gold-ETFs. Frühere Umfragen haben gezeigt, dass mindestens sechs Asset Management-Unternehmen entsprechende Produkte erforschen und entwickeln, die sich sowohl an Privat- als auch an institutionelle Anleger richten.
Die Voraussetzung für die Aufhebung des Verbots ist eine Steuerreform. Derzeit verwendet Japan ein umfassendes Besteuerungssystem für virtuelle Vermögenswerte mit einem maximalen Steuersatz von 55 %. Es laufen Diskussionen, dies auf ein separates Besteuerungssystem mit einem einheitlichen Steuersatz von 20 % umzustellen. Der Bericht analysiert, dass dieser Schritt die Asset-Allokationsoptionen für Privat- und institutionelle Anleger erweitern wird.

